München – Ein Arbeitnehmer kann bei der Steuererklärung die volle Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann anrechnen lassen, wenn er tatsächlich beide Wege zurückgelegt hat. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden.
Ein Flugbegleiter war an 31 Tagen mit se
Dieser Artikel (ID: 1263850) ist am 13.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).