BGH: Facebook muss bei Datennutzung Auswahl lassen

Konzern darf seine Marktmacht nicht ausnutzen – Richter folgen Kartellamt – Urteil hat weltweit Signalwirkung

Karlsruhe – Facebook muss seinen Nutzern künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer en

Samstag, 7. November 2026

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