Auch nach einem Insolvenzantrag von Wirecard droht dem Zahlungsabwickler kein schneller Dax-Abschied. Nur im Falle einer Abwicklung oder einer Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse muss ein Unternehmen laut den Regeln der Deutschen Börse aus einem Auswahlindex „um
Dieser Artikel (ID: 1270176) ist am 26.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).