Aschheim – Die Pleite des Dax-Konzerns Wirecard lässt nicht nur 5800 Beschäftigte um ihre Jobs bangen, sondern auch zigtausende Anleger um mehrere Milliarden Euro. Beide Gruppen hoffen, dass ein Insolvenzverwalter noch etwas retten kann. Als solcher zeichnet sich Rechtsanwalt Michael Jaffé ab. Als Sachverständiger für Wirecard sei er bereits bestellt worden, erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts München. Dort hat der Dax-Konzern seinen Insolvenzantrag gestellt, in Form eines herkömmlichen Verfahrens und nicht etwa in Eigenverwaltung.
Das ist ein Indiz für die Schwere der Schieflage von Wirecard. Insolvenzen in Eigenverwaltung werden bei weniger gravierenden Fällen beantragt, wo Aussicht besteht, Geschäfte ohne größere Abstriche fortführen zu können. Das ist beim Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München offenbar nicht der Fall.
Bestellt wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter wohl kommende Woche, schätzt ein Sprecher des Amtsgerichts. Fällt die Wahl auf Jaffé, was wahrscheinlich ist, käme ein ausgesprochener Fachmann ans Ruder. Jaffé hat unter anderem die Großpleite des Kirch-Imperiums und zuletzt die Anlegerpleite um die Containerfirma P&R bearbeitet, die bislang als die größte ihrer Art in Deutschland gilt. Wirecard könnte sie in den Schatten stellen.
Anlegeranwalt Maximilian Weiss von der Kanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt in Baden-Württemberg geht von einem Anlegerschaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro aus. Vor eineinhalb Jahren wurde Wirecard noch mit 20 Milliarden Euro bewertet. Nach der Pleite sind noch 350 Millionen Euro übrig. Für den individuellen Wertverlust entscheidend sei, wann Anleger gekauft haben und ob sich Pflichtverletzungen oder kriminelles Handeln nachweisen lassen, erklärt Weiss. Kursverfälle allein machen Anleger nicht zu Gläubigern einer Pleitefirma, stellt auch Anlegeranwalt Peter Mattil klar. Zu denen könnten sie erst durch Regressforderungen in Folge unerlaubter Handlungen werden. Auf solche gibt es bei Wirecard reichlich Hinweise. Bei Beklagten muss aber auch etwas zu holen sein. Wirecard scheide mit dem Insolvenzantrag deshalb wohl als Gegner für Klageverfahren aus, meint die Kanzlei Schirp in Berlin.
Die Anlegeranwälte haben deshalb Klagen gegen EY als Wirtschaftsprüfer von Wirecard eingereicht. EY hat den Bilanzen der Aschheimer lange Unbedenklichkeit bescheinigt. Vorige Woche haben die Prüfer dann das Testat für 2019 verweigert, weil Gelder über 1,9 Milliarden Euro – ein Viertel der Wirecard-Bilanzsumme – verschwunden sind oder nie existiert haben.
Auch Wirecard-Gründer Markus Braun und andere Manager sind Ziel von Anlegerklagen. Viel zu holen sein dürfte aber auch bei ihnen nicht, blickt man auf die Schadensdimension. Was Wirecard als Beklagten angeht, stehen auf Schadenersatz klagende Anleger am Ende einer Gläubigerschlange, die von Banken und Anleihegläubigern angeführt wird, sagt Tilp-Anwalt Weiss. Bei Wirecard summieren sich die Bankschulden dem Vernehmen nach auf 3,5 Milliarden Euro. Dazu kommen Anleihen über 1,4 Milliarden Euro mit weiteren Gläubigern, die die Hand aufhalten. Erst danach dürften Schadenersatzkläger zum Zuge kommen mit wenig Aussicht auf Erfolg. Deshalb konzentrieren Regressforderungen sich nun vor allem auf EY.
Die Gesellschaft testiert Wirecard seit rund einem Jahrzehnt. EY weiß, was die Stunde geschlagen hat und beginnt, sich zu wappnen. „Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren“, erklärt EY am Donnerstag. Das ist bemerkenswert, weil sich die verschwiegene Prüferbranche sonst nie zu Mandanten äußert. In der Sache soll das heißen, dass auch EY von kriminellen Elementen durch konspirativen Betrug getäuscht wurde, somit Opfer ist und nichts übersehen hat. Zudem prüft EY die Rücknahme in Vorjahren erteilter Wirecard-Testate. „Wir untersuchen alle neuen Informationen in Bezug auf die Jahresabschlüsse von Wirecard und werden alle gebotenen Maßnahmen ergreifen“, erklärte EY.
Anlegeranwälte überzeugt das nicht. Nicht nur Schirp mit 12 000 klageinteressierten Anlegern nimmt EY ins Visier. Auch Tilp mit 13 500 potenziellen Klägern weitet Verfahren gegen Wirecard auf die Prüfer aus. „Wir sind überzeugt, dass EY haftet“, sagt Weiss. Auch Mattil kündigt Klagen an. „Ein Wirtschaftsprüfer ist verpflichtet, ein Unternehmen zu prüfen, zu bohren und gegebenenfalls das Testat zu verweigern“, sagt der Anlegeranwalt. Das hätte EY schon vor Jahren tun müssen.