München/Aschheim – Der mutmaßliche Betrugsskandal beim Dax-Konzern Wirecard kann die Staatskasse teuer zu stehen kommen. Grund sind mögliche Steuerrückforderungen in Millionenhöhe. Denn da der Wirecard-Vorstand die Bilanzen mit sehr wahrscheinlich erdichteten Umsätzen und Gewinnen aufblähte, hat das Unternehmen auch zu hohe Steuern gezahlt. Die nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden aber ist in solchen Fällen gängige Praxis, wie es bei Steueranwälten und Insolvenzverwaltern heißt. Insolvenzverwalter haben die Pflicht, die Masse zu wahren und nach Möglichkeit zu mehren, damit die Gläubiger eines insolventen Unternehmens so viel wie möglich von ihrem Geld wiedersehen.
Steuerrechtsexperten verweisen auf die Abgabenordnung: „Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich“, heißt es dort. Salopp formuliert: Nicht existente Gewinne und Umsätze werden auch nicht besteuert.
„Bei Scheingewinnen stellt sich die Frage, ob nicht die Jahresabschlüsse wegen offenkundig falscher Zahlen und nachfolgend die Steuererklärungen und Steuerbescheide auch ohne Vorbehalt der Nachprüfung zu korrigieren sind“, sagt Marc d’Avoine, Leiter des Ausschusses Steuern und Bilanzierung beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands. „Die Antwort ist eindeutig ja.“
Wirecard hat ausweislich seiner Bilanzen von 2015 bis 2018 knapp 160 Millionen Euro Ertragsteuern gezahlt. Die Umsatzsteuer macht ebenfalls erhebliche Beträge aus, wird in der Bilanz aber nicht ausgewiesen.
Unter Gemeinderatsmitgliedern in Aschheim im Kreis München gibt es zudem die Befürchtung, dass Gewerbesteuern zurückgezahlt werden müssen. Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) schweigt aber bislang zu dem Thema. dpa/lf