Düsseldorf – Tausende Apotheken, die mit dem insolventen Rezeptabrechner AvP Geschäfte gemacht haben, müssen sich auf hohe finanzielle Ausfälle einstellen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos teilte gestern mit, bei einem Großteil der Verträge habe er derzeit „erhebliche Zweifel, dass die betreffenden Apothekerinnen und Apotheker aussonderungsberechtigt sind“. Das heißt: Geld, das für die Apotheken bestimmt ist, würde nicht überwiesen, sondern in die Insolvenzmasse fließen. Im Insolvenzverfahren müssten sich die Apotheken neben anderen Gläubigern – etwa Banken – einreihen und bekämen nur einen Teil ihres Geldes zurück.
Die AvP-Insolvenz hat viele Apotheken unter Druck gebracht. In Rechenzentren hatte AvP das Zahlungsgeschäft der Apotheken mit den Krankenkassen abgewickelt, bis zu 3500 Apotheken und damit etwa jede sechste in Deutschland waren Kunde der Düsseldorfer Firma. Einer Schätzung zufolge schuldet der Dienstleister den Apotheken im Schnitt 120 000 Euro. Eigentlich sollten die Gelder auf Treuhandkonten geschützt sein. Genau dies scheint bei AvP aber nicht der Fall gewesen zu sein. dpa