Kronkorken, Fahrschein, Joghurt-Deckel: Welcher Müll wohin gehört

von Redaktion

Glas und Gläser In einen Glascontainer gehören nur Flaschen und Schraubgläser – keine Deckel oder Korken, kein Porzellan oder Spiegel. Das Glas sollte „löffelrein“ sein, muss also nicht extra ausgewaschen werden. Korken und Kronkorken gehören in den Verpackungsmüll, ebenso wie die Deckel. Manchmal gibt es vor Ort gesonderte Sammelstellen für Naturkorken.

Papier und Pappe Ins Altpapier oder die Blaue Tonne gehören Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren, Pappverpackungen, Papiertüten und Eierkartons. Auch Briefumschläge und Brottüten mit Sichtfenster können mit gutem Gewissen in den Papiermüll. Eingeschweißte Prospekte sollten dagegen nur ausgepackt und ohne Folie ins Altpapier wandern. Benutzte Taschentücher gehören in die Restmülltonne.

Verpackungen In den Verpackungsmüll gehören außerdem leere Getränke- und Konservendosen, Joghurtbecher samt abgetrenntem Deckel, Getränkekartons, Verpackungsfolie, Plastiktüten und Plastikflaschen, Styroporverpackungen und Zahnpastatuben. Auch Spraydosen und Flaschen mit starken Putzmitteln gehören in Gelbe Tonne oder Sack.

Nicht hinein gehören Alufolie, Elektrogeräte, Einwegrasierer, Feuerzeuge, Spielzeug, Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Luftmatratzen, Pflaster und Verbandsmaterial, Styroporreste oder Zahnbürsten. In Gemeinden, in denen es noch keine spezielle Wertstofftonne für „materialgleiche Nicht-Verpackungen“ gibt, bleiben oft nur Restmüll oder Wertstoffhof.

Speisereste und Gartenabfall

Speisereste und Backwaren, aber auch Gartenabfall und verwelkte Blumen kommen in den Biomüll, ebenso Eier- und Nussschalen, Kaffeefiltertüten und Teebeutel, auch wenn sie teilweise Kunststoff enthalten. In die Biotonne gehören auch Knochen, Gräten und Sägespäne.

Vorsicht: Besonders Fleisch- und Fischreste können Ungeziefer oder Ratten anziehen. Biologisch abbaubare Mülltüten sind schwierig, da sie nicht ausreichend schnell verrotten und die Qualität des Bioabfalls gefährden.

Rest- und Sondermüll Zigarettenkippen und -asche sind schadstoffbelastet und gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll. Dort sollten auch Kassenzettel und Fahrscheine landen, da sie oftmals aus Bisphenol-A-haltigem Thermopapier sind. Dieser Giftstoff darf nicht in den Recyclingkreislauf gelangen. Auch gebrauchte Putzlappen und Schwämme gehören in den Restmüll, ebenso Glühbirnen.

Halogen-, LED- und Energiesparlampen unterliegen dem Gesetz zur Entsorgung von Elektronik-Altgeräten, erkennbar an einer durchgestrichenen Tonne auf dem Produkt. Diese Lampenarten müssen bei den örtlichen Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden.

Komplizierter ist es bei abgelaufenen Arzneimitteln: Die Verpackungsblister gehören in den Gelben Sack, die Medikamente können normalerweise in den Restmüll, da dieser in Deutschland größtenteils verbrannt wird. In Kommunen, in denen das nicht der Fall ist, müssen die Medikamente bei Schadstoffsammelstellen abgegeben werden – darüber informieren die örtlichen Behörden. Teilweise nehmen auch Apotheken nicht verbrauchte Medikamente zurück.  afp

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