BGH: Geld gehört Leasing-Kunden

Karlsruhe – Wird ein geleastes Auto gestohlen, steht die Neupreis-Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung dem Kunden und nicht der Leasingfirma zu. Alles andere wäre unbillig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. VIII ZR 389/18). In dem Fall hatte die Kundin vertragsgemäß ei

Mittwoch, 8. Oktober 2025

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