Brüssel – Die EU-Wettbewerbshüter haben dem Internet-Händler Amazon eine Benachteiligung von unabhängigen Anbietern auf seiner Verkaufsplattform vorgeworfen. Nach einer vorläufigen Prüfung verstoße das US-Unternehmen „durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften“, erklärte die Kommission. Sie beschuldigt Amazon, „nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch“ für das eigene Geschäft zu nutzen. Gleichzeitig leitete die Kommission aber auch ein zweites förmliches Kartellverfahren ein. Hier prüfen die Wettbewerbshüter, ob Amazon eigene Angebote und solche von Verkäufern, die Logistik- und Versanddienste des US-Unternehmens nutzen, bevorzugt behandelt.