Im Fall Wirecard: Persönliche Aussage

von Redaktion

Berlin/Aschheim – Mitglieder des Wirecard-Untersuchungsausschusses des Bundestags bestehen auf einer persönlichen Befragung früherer Topmanager des insolventen Finanzdienstleisters. Das Gesetz sehe die Vernehmung des persönlich anwesenden Zeugen als Regelfall vor, und das aus guten Gründen, heißt es in einem gemeinsamen Statement von FDP, Linken und Grünen. Die Staatsanwaltschaft München I befürwortet dagegen aus Sicherheitsgründen eine Videoschalte, Anwälte eines Zeugen drohen gar mit einer Klage gegen eine Vorladung nach Berlin.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss kommt am Donnerstag in dieser Woche zusammen, angehört werden sollen der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun sowie die ehemaligen Manager Stephan Freiherr von Erffa und Oliver Bellenhaus. Sie sitzen alle getrennt voneinander in Bayern in Haft.

Doch die Staatsanwaltschaft München I schreibt mit Datum vom 11. November, sie sehe mehrere Probleme beim persönlichen Erscheinen der drei Männer in Berlin: Es sei zu erwarten, dass die Beschuldigten untereinander Kontakt aufnehmen und möglicherweise Aussagen absprechen, heißt es in der Mail. Die Ermittlungen seien dadurch „massiv gefährdet“.

Wegen der „Sondersituation Pandemie“ sei zudem jeder nicht zwingend erforderliche Kontakt zu vermeiden.

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