Strengere Vorschriften für Schlachthöfe

von Redaktion

Werkverträge und Leiharbeit verboten – Ausnahmen nur bei Tarifbindung

Berlin – Nach langen Verhandlungen wollen Union und SPD Missständen in deutschen Schlachthöfen ab Anfang des neuen Jahres einen Riegel vorschieben. „Wir machen Schluss mit Arbeitszeitbetrug und Gammel-Unterkünften“, hieß es nun aus Regierungskreisen. Ausnahmen soll es für das traditionelle Fleischhandwerk sowie für Unternehmen mit Tarifverträgen geben.

Nach massenhaften Corona-Infektionen in der Fleischindustrie im Frühjahr hatte das Bundeskabinett das Arbeitsschutzkontrollgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegen die Missstände beschlossen. Das Gesetz verordnet der Branche ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar und von Leiharbeit ab 1. April 2021. Der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen soll damit verboten werden.

Nach der Einigung soll das Gesetz im Dezember in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten. Die Arbeiter in Schlachthöfen waren nach Informationen aus Regierungskreisen bisher bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt. Künftig sollen beim Schlachten und der Zerlegung von Fleisch nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens eingesetzt werden.

Neu zwischen Union und SPD vereinbart wurde nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen, etwa in der Grillsaison, durch Leiharbeitnehmer aufzufangen – unter strengen Auflagen und nur in der Fleischverarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen. Als Bedingungen sind vorgesehen: Das Unternehmen ist tarifgebunden, für Leiharbeiter gelten die gleichen Arbeitsbedingungen und die Höchstüberlassungsdauer ist auf vier Monate begrenzt.

Eingeführt werden sollen einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitsschutzes. Elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit soll in der Fleischindustrie zur Pflicht werden. Bei Verstößen etwa gegen die Höchstarbeitszeiten drohen Bußgelder von bis zu 30 000 Euro. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften soll verbessert werden. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen.  dpa

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