Berlin/München – Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die meisten Arbeitnehmer, die im Zuge der Corona-Krise ins Homeoffice gewechselt sind, dürften bislang nicht in den G
Dieser Artikel (ID: 1352067) ist am 01.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 25), Wasserburger Zeitung (Seite 25), Mangfall-Bote (Seite 25), Chiemgau-Zeitung (Seite 25), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 25), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 25), Neumarkter Anzeiger (Seite 25).