Steuerbonus fürs Homeoffice

von Redaktion

VON MARC MUDRAK

Berlin/München – Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die meisten Arbeitnehmer, die im Zuge der Corona-Krise ins Homeoffice gewechselt sind, dürften bislang nicht in den Genuss von Entlastungen kommen.

Die bestehenden Regelungen im Steuergesetz „entsprechen nicht mehr der heutigen Arbeitswelt“, begründete CSU-Finanzexperte Sebastian Brehm den Vorschlag. Die geplante Pauschale sei darauf die „flexible Antwort“. Formell beschlossen ist die Homeoffice-Pauschale indes noch nicht – dazu müssen laut Brehm noch weitere Punkte des Jahressteuergesetzes 2020 geklärt werden. Ziel sei jedoch, das Gesetz noch im Dezember durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Auch das Bundesfinanzministerium sprach sich dafür aus, eine Homeoffice-Pauschale in das Jahressteuergesetz aufzunehmen. Dazu liefen derzeit noch Gespräche, teilte das Ministerium mit.

Der finanzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Lothar Binding nannte eine Obergrenze für die Pauschale von 500 Euro im Jahr. Dies entspreche der Nutzung des Homeoffice an 100 Arbeitstagen. Aus der CSU war zuvor die Zahl 600 genannt worden.

Noch nicht endgültig entschieden ist vor allem auch, ob die neue Homeoffice-Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro gewährt wird. Wenn dieser separat laufen würde, würden alle direkt profitieren – je nach individueller Belastung. Wenn die Homeoffice-Pauschale dagegen wie andere Werbungskosten der Arbeitnehmer behandelt wird, hieße das, dass nur diejenigen profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommen.

Das Bundesfinanzministerium spricht sich laut „FAZ“ für Letzteres aus: „Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung“, zitierte die „FAZ“ aus einem aktualisierten Konzept des Ministeriums.

Mit der Homeoffice-Pauschale greift die Koalition eine Initiative der Länder Hessen und Bayern auf, wie der CDU-Finanzexperte Fritz Güntzler sagte. Derzeit seien noch „Detailfragen“ zu klären. Güntzler geht jedoch davon aus, dass der Vorstoß noch im Dezember in das Jahressteuergesetz übernommen wird.

„Die Homeoffice-Pauschale begünstigt höhere Einkommen über den Steuerabzug. Wer wenig verdient, hat daher auch weniger Anreize von zu Hause zu arbeiten, um unnötige Kontakte einzuschränken“, kritisierte der Linken-Politiker Fabio de Masi. Er forderte zudem, dass die Pauschale nicht unter die Werbungskosten fallen dürfe, denn viele Beschäftigte nutzten nur die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro. „Sie würden daher nicht zusätzlich entlastet. Bei Beschäftigten mit niedrigen Einkommen käme dann kaum etwas an.“

Kritik kam auch von der FDP. Der Vorschlag aus der Großen Koalition „kommt zu spät und greift zu kurz“, erklärte Fraktionsvize Christian Dürr. Insbesondere den Arbeitnehmern, die während der Krise in Kurzarbeit sind, drohten finanzielle Einschnitte. „Kurzarbeiter müssen eine Steuererklärung abgeben und womöglich mit hohen Nachzahlungen rechnen, weil die Große Koalition immer noch nicht den Progressionsvorbehalt abgeschafft hat.“ Dürr forderte stattdessen eine Homeoffice-Pauschale von 100 Euro pro Monat.

Der Bund der Steuerzahler erklärte, es sei gut, dass nun endlich über eine Homeoffice-Pauschale konkret gesprochen werde. Die geplante Tages-Pauschale von fünf Euro gehe in die richtige Richtung, sagte dessen Präsident Reiner Holznagel. Allerdings kritisierte Holznagel, dass nach dem Konzept höchstens 600 Euro im Jahr geltend gemacht werden dürfen. Das sei „abwegig“. „Derjenige, der diese Kosten hat, muss sie auch völlig zur Geltung bringen können.“

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