München – Der Streit zwischen Arbeitnehmern und Management bei MAN beschäftigt auch die Justiz. Der Gesamtbetriebsrat hat das Arbeitsgericht München eingeschaltet, um die Kündigung der bis 2030 vereinbarte Standort- und Beschäftigungssicherung zum 31. Dezember 2020 im Rahmen eines Beschlussverfahrens über prüfen zu lassen. Die Kündigung sei fahrlässig, sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Saki Stimoniaris, „und in der Begründung in keiner Weise nachvollziehbar“. Solche Vereinbarungen seien gerade für wirtschaftlich schwierige Zeiten gemacht, „um Menschen dann Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zu bieten“. Die Kündigung ist nach Auffassung des Betriebsrats unwirksam.