Fluggäste verärgert wie nie

von Redaktion

Berlin – Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) sind in diesem Jahr so viele Beschwerden eingegangen wie nie zuvor. Bis Ende Dezember erwartet die Stelle insgesamt rund 41 000 Anträge von Reisenden. Das wären ein knappes Drittel mehr als im bisherigen Rekordjahr 2018. Damals kam als Folge der Air-Berlin-Pleite der Flugplan erheblich durcheinander, und Fluggäste mussten mit zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen kämpfen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr legte die Beschwerdezahl um sogar fast 60 Prozent zu.

Bei fast 84 Prozent der Beschwerden ging es um Rückerstattungen im Flugverkehr. Dieser war in der Corona-Krise nahezu zum Erliegen gekommen, besonders während des ersten Teil-Shutdowns im Frühjahr. „Viele Airlines boten ihren Kunden ausschließlich einen Gutschein als Form der Ticketkostenerstattung an“, teilte die SÖP mit. „Nicht alle Kunden wollten das akzeptieren.“ Die EU-Kommission hatte Mitte März bestimmt, dass die Verbraucher auch in der Krise die Erstattung ihrer Ticketkosten als Geldzahlung verlangen könnten. Doch viele Reisende warteten vergeblich auf das Geld. „Airlines sagten ihren Kunden die Erstattung der Ticketkosten zwar zu, doch eine Überweisung des Geldbetrages erfolgte nicht“, so die SÖP.

Bei rund 13 Prozent der Beschwerden ging es um die Bahn. Zwar hatte die Deutsche Bahn das ganze Jahr über das Angebot größtenteils aufrechterhalten. Doch die Züge blieben weitgehend leer. Viele Menschen verschoben ihre Fahrten, weil Geschäftsreisen ausfielen oder weil sie Angst hatten, mit vielen Menschen in einem Waggon zu sitzen. „Die Bahn traf in diesen Fällen eine weitgehende Kulanzregelung“, hieß es von der SÖP: „Bis zum 13. März erworbene und bis Reiseantritt 4. Mai gültige Tickets konnten in einen drei Jahre gültigen Gutschein umgewandelt werden.“ Doch dann änderte der bundeseigene Konzern die Regelung. Fahrkarten waren fortan nur noch bis Ende Oktober gültig, die Fahrstrecke ließ sich zudem nicht mehr ändern. „Viele Bahnkunden ärgerte dies, machte für sie die Reise bei Wegfall des Reiseanlasses doch keinen Sinn mehr.“ dpa

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