Was jetzt für Geschäftsleute und Urlauber gilt

von Redaktion

VON MARC BURLEIGH

London – Auch nach dem Ausscheiden der Briten aus der Europäischen Union wird der Warenfluss zwischen den beiden nicht versiegen. Zölle konnten gerade noch verhindert werden, was den Exporteuren das Leben leichter macht. Für Menschen hingegen wird der Grenzübertritt künftig sehr viel schwieriger.

Touristen

Zwar haben sich Großbritannien und die EU darauf geeinigt, weiterhin einen visumsfreien Reiseverkehr für die Bürger beider Seiten zu ermöglichen. Zu spüren bekommen werden Privatreisende das Ende der Brexit-Übergangsphase aber trotzdem. Noch bis Oktober können EU-Bürger mit ihrem Personalausweis nach Großbritannien einreisen, danach benötigen sie einen Reisepass. Aufhalten dürfen sie sich im Vereinigten Königreich dann für maximal sechs Monate.

Wer einen Eintrag im Strafregister hat, kann mit einer Einreisesperre belegt werden. Familienmitglieder von EU-Bürgern, die selbst aus einem Drittland kommen, müssen je nach Nationalität ein Visum beantragen. Ausgenommen von den Regelungen sind irische Staatsbürger. Für sie bleibt die Freizügigkeit bestehen.

Briten, die in die EU einreisen, können künftig nicht mehr an automatisierten E-Gates einchecken, sondern müssen ihre Pässe vor Grenzpolizisten vorzeigen. Zu erwarten sind deshalb längere Warteschlangen vor den besetzten Kontrollkabinen. Britische Pässe müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Aufhalten dürfen sich ihre Inhaber in der EU für maximal 90 Tage.

Geschäftsreisende

Das Post-Brexit-Abkommen, das am 1. Januar vorläufig in Kraft tritt, regelt die Bedingungen für Geschäftsreisen nach Großbritannien und in die EU. Details müssen noch veröffentlicht werden. Die EU hat aber bereits erklärt, dass Briten, die unbezahlt an Konferenzen oder Meetings in einem EU-Mitgliedstaat teilnehmen, voraussichtlich visumsfrei einreisen können werden. Andere Geschäftsreisende aus dem Vereinigten Königreich müssen sich gegebenenfalls um Visa oder Arbeitserlaubnisse bewerben. Angewandt wird jeweils das im betroffenen EU-Mitgliedstaat geltende Recht.

EU-Bürger, die ein Jobangebot aus Großbritannien vorweisen können, müssen ihre Englisch-Sprachkenntnisse belegen. Facharbeiter müssen zudem mindestens 26 500 Pfund (umgerechnet 29 600 Euro) im Jahr verdienen, für Kurzzeitbeschäftigte gilt ein Mindestverdienst von 20 480 Pfund.

Studierende

Zu den am härtesten von den neuen Regelungen Betroffenen gehören Studierende aus der EU. Um länger als für sechs Monate in Großbritannien zu studieren, benötigen sie künftig ein Visum. Außerdem steigen die Studiengebühren – für Studiengänge wie Medizin an renommierten britischen Universitäten wird teilweise das Vierfache der bisherigen Gebühren fällig. Wegen der hohen Hürden für EU-Studierende befürchten die britischen Hochschulen hohe Einbußen bei ihren Einnahmen. Laut einer Untersuchung des britischen Parlaments waren im Semester 2018/2019 rund 143 000 Studierende aus der EU an britischen Hochschulen eingeschrieben.

Für internationale Studierende ist Großbritannien das beliebteste Studienziel nach den USA. Im Jahr 2015 trugen die ausländischen Studierenden mit 25,8 Milliarden Pfund zur britischen Wirtschaft bei.

Hinzu kommt, dass Großbritannien ab dem 1. Januar nicht mehr am Erasmus-Programm teilnehmen wird. Auch auf britische Studierende könnten dann in einigen EU-Staaten höhere Studiengebühren sowie Visa-Bewerbungen zukommen.

Aus- und Einwanderer

Das Bleiberecht der 1,3 Millionen Briten, die dauerhaft in der EU leben, sowie der mehr als vier Millionen EU-Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Großbritannien ist durch das Austrittsabkommen von 2019 geschützt. Briten, die von einem EU-Staat in einen anderen umziehen wollen, müssen künftig allerdings dieselben Hürden durchlaufen wie die Bürger anderer Drittstaaten. Maßgeblich wird dann auch hier nationales Recht im jeweiligen EU-Staat.

Auch für EU-Bürger wird ein Umzug nach Großbritannien schwieriger. Ab dem kommenden Jahr entscheidet Großbritannien auf der Basis eines punktebasierten Systems über Einwanderer-Anträge. Kriterien sind dann unter anderem Alter, Sprachkenntnisse und finanzielle Liquidität.

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