Vermieter müssen die Kaution, die ihnen der Mieter zahlt, zunächst nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern. „Erst wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einn
Dieser Artikel (ID: 1368650) ist am 02.01.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).