MIETRECHT

Mietkaution ist keine Einnahme

Vermieter müssen die Kaution, die ihnen der Mieter zahlt, zunächst nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern. „Erst wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einn

Dienstag, 4. August 2026

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