Richterin ist raus aus dem EZB-Verfahren

von Redaktion

Karlsruhe – Wegen Aussagen in einem Interview darf sich die Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein nicht am weiteren Verfahren zu den Staatsanleihenkäufen der EZB beteiligen. Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler hatte mit einem Ablehnungsgesuch Erfolg. Die anderen Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts kamen zum Ergebnis, dass Zweifel an Wallrabensteins Unvoreingenommenheit begründet seien. (Aktenzeichen 2 BvR 2006/15)

Der Senat hatte im Mai vergangenen Jahres mehreren Klagen gegen das Kaufprogramm zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass die EZB prüft, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Andernfalls dürfte sich die Bundesbank nicht mehr daran beteiligen.

Nach Ablauf der gesetzten Drei-Monats-Frist hatte Gauweiler den Erlass einer Vollstreckungsanordnung beantragt. Damit muss das Gericht die Einhaltung des Urteils prüfen. Das Verfahren birgt deshalb so viel Sprengstoff, weil sich Karlsruhe offen gegen den Europäischen Gerichtshof gestellt hatte.

Wallrabenstein war am 22. Juni nach ihrer Wahl im Bundesrat vom Bundespräsidenten zur Verfassungsrichterin ernannt worden. Tags zuvor wurde sie in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ unter anderem mit der Aussage zitiert, sie wisse nicht, „ob es letztlich so wichtig ist, dass die verlangte Erklärung der EZB in einem neuen Beschluss des Rates ergeht“. Es könne auch im Interesse des Gerichts liegen zu sagen: „Das ist schon in Ordnung. Wir sehen, dass unsere Forderungen ernst genommen werden.“ Wie im richtigen Leben müsse man auch mal „Schwamm drüber“ sagen.  dpa

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