Modehändler scheitert vor Gericht

von Redaktion

München – Der bayerische Einzelhandel ist mit einem Eilantrag gegen die Schließung von Geschäften gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am Donnerstag den Eilantrag eines Modehändlers ab, wie er am Freitag bestätigte. Der Normenkontrollantrag war vom Handelsverband Bayern unterstützt worden, der seine Mitglieder Mitte Februar zu Klagen gegen die Schließungen aufgefordert hatte.

Der Modehändler hatte in seinem Antrag unter anderem eine Ungleichbehandlung des Textilhandels gegenüber anderen Betrieben wie Lebensmittelhandel, Sanitätshäusern, Waschsalons und Friseuren kritisiert, die offen sind oder bald öffnen dürfen. Die Regeln seien unverhältnismäßig.

Der Verwaltungsgerichtshof sah dies anders: Die Ungleichbehandlung verschiedener Betriebe sei „nicht sachwidrig“, heißt es in der Entscheidung. „Soweit der Einzelhandel der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs dient, unterscheidet er sich von Betrieben, deren Sortiment schwerpunktmäßig nicht auf solche Güter ausgerichtet ist.“

Zudem befand das Gericht, dass die Folgen einer Außerkraftsetzung der Schließung wegen möglicher neuer Infektionsketten schwerer ins Gewicht fallen würden als die Schließung beizubehalten.

Der Handelsverband Bayern kritisierte die Entscheidung. „Wir sind enttäuscht und auch etwas überrascht, mit welcher Lässigkeit das Gericht die Argumente vom Tisch gewischt hat“, sagte Geschäftsführer Bernd Ohlmann. Er hofft nun auf einige weitere anhängige Eilanträge, die der Verband unterstützt. „Wir hoffen auch, dass die Politik sieht, wie verzweifelt der Handel ist“, sagte er.

Auch in anderen Branchen wächst die Ungeduld. Wirtschaftsverbände warnen Bund und Länder angesichts des wochenlangen Lockdowns vor schweren wirtschaftlichen Folgen und dringen auf ein konkretes Öffnungskonzept. Viele Unternehmen erhofften sich Hinweise, wie die zeitliche Perspektive konkreter als bisher eingeschätzt werden könne, damit mehr Planbarkeit möglich wird, heißt es in einer vom Bundeswirtschaftsministerium verfassten „Gesprächsgrundlage“ für Beratungen der Minister von Bund und Ländern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigt am Freitag immerhin eine Nachbesserung der Corona-Hilfen an: Bei der Überbrückungshilfe III gebe es ab sofort die Möglichkeit, dass Firmen Abschlagszahlungen von insgesamt 800 000 Euro für vier Monate bekommen, sagte er.

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