Ladesäulen werden Pflicht

von Redaktion

Berlin – Ladesäulen für Elektroautos in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz vor dem Mietshaus sollen künftig schon bei der Planung eines Neubaus oder einer Renovierung berücksichtigt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das sogenannte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Wer künftig ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Parkplätzen baut, muss auch Rohre für Elektro- und Datenleitungen verlegen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab mehr als sechs Parkplätzen. Dann muss mindestens jeder dritte davon mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Ausnahmen gibt es außerdem, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.  afp

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