Hohe Hürden für Audi-Haftung

von Redaktion

Karlsruhe – Der Autobauer Audi haftet als Konzerntochter von Volkswagen nicht automatisch im Diesel-Skandal. Dass der von VW entwickelte Skandalmotor EA189 auch von Audi in einigen Modellen eingesetzt wurde, reiche allein nicht aus, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag. Es bräuchte konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen bei Audi zumindest von der illegalen Abgastechnik wussten oder die auf eine arglistige Täuschung gerichtete strategische Entscheidung zu deren Einsatz selbst mitgetragen hätten. In dem entschiedenen Musterfall sei beides nicht festgestellt worden (Az. VI ZR 505/19). Auch die starke personelle Verflechtung von VW und Audi, etwa im Konzern vorstand und im Audi-Aufsichtsrat, reiche nicht aus, um daraus eine bewusste Täuschung zu konstruieren.

Die Richter hoben deshalb das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf. Der Kläger hat nun zwar die Möglichkeit, seine Vorwürfe gegen Audi vor dem OLG noch einmal zu präzisieren. Das dürfte aber sehr schwierig sein.

Gegen Audi läuft nach Unternehmensangaben eine niedrige vierstellige Zahl solcher Verfahren. Die allermeisten betroffenen Diesel-Besitzer haben aber VW als Konzernmutter auf Schadenersatz verklagt.

Es ging bei dem Prozess um einen Audi A6 mit VW-Motor, für den VW und nicht Audi haften muss. Generell anders ist die Rechtslage bei von Audi selbst entwickelten und gebauten Motoren mit Abschalteinrichtung. Hier müsste Audi durchaus haften. Umgekehrt könnten aber Porsche und auch Volkswagen selbst bei Modellen, in denen entsprechende Audi-Motoren eingebaut wurden, in Sachen Haftung aus dem Schneider sein, weil dafür Audi geradestehen muss.   dpa/mp

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