Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Notfall-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) eingegangen. Die Kläger hielten das PEPP für Staatsfinanzierung, teilte der Prozessbevollmächtigte, der Jurist und Finanzwissenschaftler Markus Kerber, mit. Das Gericht bestätigte gestern den Eingang der Klage am 8. März (Az. BvR 420/21). Der EZB-Rat hatte PEPP wegen der Corona-Pandemie Ende März 2020 beschlossen und im Dezember bis Ende März 2022 verlängert. Die EZB kauft im Rahmen des Programms zusätzliche Staats-und Unternehmensanleihen im Wert von bis zu 1,85 Billionen Euro. afp