Streit um Reiseverbote geht weiter

von Redaktion

Berlin – Der Start der Testpflicht für Reiserückkehrer verschiebt sich auf Sonntag: Damit sich Reisende und Fluggesellschaften darauf einstellen können, soll die Corona-Testpflicht für Passagiere bei Flugreisen aus dem Ausland erst ab Sonntag, dem 28. März um 00.00 Uhr gelten, wie es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Zunächst hatte es geheißen, die Tests sollten bereits am Freitag starten.

Angesichts der hitzigen Diskussion über Urlaub auf Mallorca trotz Corona erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. „Das wird jetzt von den zuständigen Ressorts überprüft“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Die SPD lehnte ein echtes Reiseverbot umgehend ab. „Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider. Auch Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) mahnt eine sehr sorgfältige Prüfung eines möglichen Verbots von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland an. „Ich glaube, nach den letzten Tagen ist es sehr wichtig, dass die Dinge, die von uns auf den Weg gebracht werden, nachher auch umgesetzt werden können“, sagte er am Donnerstag im libyschen Tripolis in Anspielung auf das Hin und Her um die sogenannte Osterruhe.

Ein Reiseverbot wäre „ein sehr weitgehender Einschnitt in die Freiheit von Menschen“, betonte Maas. Andererseits sei aber auch die derzeitige Infektionslage außergewöhnlich.

Auch die Reisebranche kritisiert mögliche weitere Einschränkungen scharf: „Die Bundesregierung hat Kurs und Kompass verloren“, sagte Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes.

Hintergrund der Diskussion ist der Buchungsboom für Mallorca nach der Streichung der Lieblingsinsel der Deutschen von der Liste der Corona-Risikogebiete am 14. März. Damit wurde auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Damit ist der Urlaub auf Mallorca wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich – bislang.

Beim Bund-Länder-Treffen wurde entschieden, dass künftig für alle Flugpassagiere, die nach Deutschland einreisen, eine Testpflicht eingeführt werden soll. Das reicht einigen Ministerpräsidenten aber nicht aus – vor allem, weil Urlaub im Inland in den Osterferien wegen geschlossener Hotels und Campingplätze nicht möglich ist.

Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer erklärte, es gebe „einen Prüfauftrag, ob es nicht die Möglichkeit gibt, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden“. Es bestünden aber „große verfassungsrechtliche Hürden“. Auch das Bundesinnenministerium verwies auf rechtliche Schwierigkeiten: „All das ist geknüpft an die Frage, ob die Reise in ein anderes Land mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden ist als die Präsenz in Deutschland“, sagte ein Sprecher.

Wie man es rechtlich sauber hinbekommen kann, dass niemand mehr nach Mallorca fliegt, bleibt unklar.

Möglichkeit 1: Quarantäne

Eine Möglichkeit wäre, das Reisen für Urlaubswillige einfach unattraktiv zu machen. Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne, von der sie sich erst nach fünf Tagen befreien können. Diese Regelung auf Einreisende aus dem Ausland generell auszuweiten, hätte zumindest abschreckende Wirkung und würde auch die Ansteckungsgefahr durch rückkehrende Urlauber verringern. Allerdings ist die Einhaltung der Quarantäne schwer zu kontrollieren.

Möglichkeit 2: Reiseverbot

Eine andere Möglichkeit ist, das Reisen zumindest teilweise zu verbieten. Das geschieht zum Beispiel in den Herkunftsländern der anderen beiden großen Mallorca-Urlaubergruppen: Spanien und Großbritannien.

In England ist das Verbot von Auslandsreisen längst Realität – und davon sind nicht nur klassische Urlaubsziele betroffen. Die Engländer sollen sich derzeit nicht einmal aus ihrem eigenen Wohnviertel bewegen, erst im April sollen Inlandsreisen unter Auflagen wieder erlaubt sein. In ganz Spanien darf man seine autonome Gemeinschaft – das entspricht in etwa deutschen Bundesländern – nicht verlassen. Auch im deutschen Recht gibt es zwar jetzt schon Vorkehrungen, um eine Ausreise zu verbieten. So können die Behörden einen Pass oder andere Reisepapiere versagen oder auch entziehen. Die Stoßrichtung ist aber hier eine andere. Damit sollen zum Beispiel Drogenschmuggler aufgehalten werden oder Menschen, die einen Terrorakt planen.

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