„Die Bafin muss zurück ins Korsett“

von Redaktion

München – Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vorgeworfen, sich am Rande des rechtlich zulässigen zu bewegen. „Die Bafin bedient sich verstärkt rechtlich nicht bindender Instrumente wie Merkblätter, Pressemeldungen oder Interviews, um Banken Vorgaben zu machen“, kritisiert der Verband und verwies auf ein Gutachten, das der Jurist Lars Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin im Auftrag des Verbands erstellt hat. Das Fazit des Gutachtens laute, „dass die informelle Bankregulierung der BaFin unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten durchaus zweifelhaft ist“. Das Gutachten warne davor, dass die Bafin mit ihrer Praxis der informellen Bankregulierung „faktisch selbst gesetztes Recht vollzieht“ und die Grenzen des rechtlich Zulässigen systematisch überschreite.

GVB-Präsident Jürgen Gros forderte, die Bafin müsse „zurück ins rechtsstaatliche Korsett“. Der Genossenschaftsverband ist die Dachorganisation der Volks- und Raiffeisenbanken und vertritt 222 Institute im Freistaat. mm

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