Neue Hilfen für Betriebe und Selbstständige

von Redaktion

VON ANDREAS HOENIG

Berlin – Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Corona-Krise besonders belastete Unternehmen mit zusätzlichen Hilfen stützen. Firmen, die besonders schwer und über eine lange Zeit von Schließungen betroffen sind, sollen einen neuen Eigenkapitalzuschuss bekommen. Konkret ist das geplant für Firmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.

Reisebranche und Modeindustrie begrüßten den Beschluss, der Einzelhandel zeigte sich hingegen unzufrieden. Größere, auch inhabergeführte Unternehmen würden bei den staatlichen Zuschüssen nach wie vor unzureichend berücksichtigt, kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE). Für die Eigentümer kleinerer Geschäfte sei es weiterhin nicht möglich, einen Unternehmerlohn zu erhalten.

Die neue Hilfe ist eine Reaktion darauf, dass viele Unternehmen laut Branchenverbänden ihre finanziellen Reserven mittlerweile aufgebraucht haben. Der Zuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden – auf Basis der bestehenden Plattform, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.

Eigenkapitalzuschuss

Der neue Eigenkapitalzuschuss ist laut Finanz- und Wirtschaftsministerium gestaffelt: Je länger eine Firma einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatte, desto höher ist der Zuschuss. Dieser richtet sich nach dem Betrag, den ein Betrieb bei der Überbrückungshilfe III für Fixkosten erstattet bekommt – das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Konkret werde der neue Zuschuss ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs gezahlt und betrage in diesem Monat 25 Prozent – bei einem vierten Monat steige er auf 35 Prozent, bei fünf oder mehr Monaten auf 40 Prozent. Die Ministerien nannten ein Beispiel: Ein Unternehmen hat in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 Prozent und jeden Monat 10 000 Euro betriebliche Fixkosten. Bei einem Antrag auf die Überbrückungshilfe III bekommt die Firma eine reguläre Förderung von jeweils 6000 Euro für die drei Monate. Neu ist nun, dass dieses Unternehmen für März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1500 Euro bekommt.

Sonderabschreibung

Zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III gehört, dass Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler auf Hersteller und Großhändler erweitert werden – das war eine Forderung von Branchenverbänden.

Personalkosten

Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft ist zusätzlich zu einer Personalkostenpauschale eine „Anschubhilfe“ in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme vorgesehen. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche soll zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend machen können, die bis zu zwölf Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind.

Welche Auswirkungen die neuen Hilfen auf den Bundeshaushalt haben, war zunächst unklar. Scholz musste den Etat für das laufende Jahr bereits um rund 60 Milliarden Euro aufstocken. Darin sind auch zusätzliche 25,5 Milliarden Euro für erweiterte Unternehmenshilfen wegen des länger andauernden Lockdowns enthalten. Insgesamt sind für 2021 nun Unternehmenshilfen über 65 Milliarden Euro eingeplant.

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