Handy gekauft – Datenkrake bekommen

von Redaktion

Berlin – Verbraucherschützer wollen Google zwingen, transparenter mit den Datenspuren auf Android-Handys umzugehen. Der österreichische Jurist und IT-Experte Max Schrems und seine Gruppe „Noyb („None of Your Business“, englisch für: „Das geht Dich nichts an“) haben dazu in Frankreich eine Datenschutzbeschwerde eingereicht. Sie fordern die Behörden zu der Prüfung auf, ob die derzeit gängige Praxis von Google legal ist. Der Verein hat zahlreiche Belege dafür zusammengetragen, dass der US-Konzern die Informationen aus verschiedenen Apps weit umfangreicher zu einem Gesamtbild zusammenfügt als in der EU erlaubt. Die Nutzer sollten zumindest die Möglichkeit haben, die Datensammelei abzustellen.

Im Zentrum der Beschwerde steht die „Android Advertising ID“ (AAID). Dabei handelt es sich um einen Code, der den Besitzer eines Smartphones gegenüber den Apps eindeutig identifiziert.

Mancher Computernutzer wundert sich heute beispielsweise darüber, auf Youtube im Browser eines Windows-Geräts verblüffend maßgeschneiderte Werbung zu sehen. Dahinter können Informationen zu seinen Vorlieben stecken, die er in Handy-Apps offenbart hat. „Die versteckte ID ermöglicht es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nutzer zu verfolgen und Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren“, warnt Noyb. Doch es sind nicht nur die eigenen Google-Apps wie Maps und Youtube, die jede Vorliebe aufzeichnen. Hier setzt die Kritik der Datenschützer-Gruppe Noyb an. Viele der Apps auf dem Handy können ihre Erkenntnisse über die Nutzer mit einer Identifikationsnummer der Nutzer verbinden. Damit wird das Bild von deren Verhalten erschreckend vollständig. Denn auch Spiele oder Dating-Plattformen können auf die AAID zugreifen. Wer also auf Partnersuche bei Tinder seine sexuellen Vorlieben eingibt, teilt sie unwissentlich mit Google und seinen Werbepartnern, lautet der Vorwurf. Android ist mit einem weltweiten Marktanteil von 70 Prozent der Marktführer unter den Betriebssystemen für Smartphones. Konkurrent Apple, auf den fast der gesamte Rest der Betriebssysteme entfällt, lässt dagegen seit Februar seine Kunden einer Nachverfolgung der Aktivitäten ausdrücklich zustimmen, bevor das Handy mit der Datensammelei beginnt.

FINN MAYER-KUCKUK

Artikel 2 von 6