Berlin – Alle Bundesbürger sollen künftig ein Recht auf schnelles Internet bekommen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags stimmte am Mittwoch für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben. Wie genau die Untergrenze für Download, Upload und die Latenz – also die Reaktionszeit – aussieht, ist noch unklar. Dies soll später berechnet werden und ab Mitte 2022 gelten. Branchenschätzungen zufolge dürfte das Mindestniveau niedrig sein, beim Download zum Beispiel nur knapp im zweistelligen Megabit-Bereich, diskutiert wurde zuletzt etwa eine Mindesttempo von 30 Megabit pro Sekunde.
Zugute kommen dürften die Mindestwerte in erster Linie Menschen auf dem Land. Jahr für Jahr sollen die Mindestwerte steigen. Das soll verhindern, dass sich die digitale Kluft zwischen Stadt und Land weiter vergrößert.
Derzeit haben die Bundesbürger nur ein Recht auf einen „funktionalen“ Internetzugang – selbst ein 56-Kilobit-Schneckentempo reicht aus, um so einem Anspruch Genüge zu tun. Durch die neue Vorgabe steigt das Mindestniveau also deutlich. Das Vorhaben, das Teil einer umfangreichen Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist, soll am Donnerstag in das Plenum des Bundestags kommen. Eine Zustimmung zu den Vorgaben, auf die sich die Große Koalition geeinigt hatte, gilt als sicher. Danach wäre der Bundesrat am Zug. Sollte das Recht auf schnelles Internet zum Gesetz werden, könnten Bürger ab Juni 2022 zur Bundesnetzagentur gehen und sich über Schneckentempo-Internet in der eigenen Wohnung beschweren. Die Bonner Behörde würde dies prüfen und gegebenenfalls einen Anbieter mit der Verlegung von Leitungen beauftragen. Die Kosten würden aus einem Finanztopf beglichen, der von Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden muss.
Auch Sprachtelefonie-Anbieter wie WhatsApp müssen sich womöglich an den Kosten beteiligen – dies soll die Bundesnetzagentur noch entscheiden. Anbieter wie Netflix hingegen sollen nach derzeitigem Stand außen vor bleiben – aus europarechtlichen Gründen, hieß es aus Reihen der Koalitionäre.
Der Telekommunikationsanbieter Telefónica-O2 reagierte gestern aufgeschlossen: „Ein Rechtsanspruch auf einen Breitbandzugang an einem festen Punkt für jeden Endnutzer ist grundsätzlich sinnvoll“, erklärte ein Telefónica-Sprecher. Wichtig sei aber, dass dieser Rechtsanspruch im Gesetz „technologieneutral“ ausgestaltet sei. Damit ist gemeint: Eine unterversorgte Region könnte statt mit einem Breitbandkabel etwa per Mobilfunkmast mit schnellem Internet versorgt werden. Der Anbieter Vodafone teilte mit, man begrüße ein Recht auf schnelles Internet. Wie viele Anschlüsse betroffen seien, ließe sich derzeit aber nicht sagen. Die Deutsche Telekom war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. dpa, sh