Letzte Ausnahmeregeln im Insolvenzrecht fallen
Berlin/München – Am Samstag laufen die verbleibenden Ausnahmen von der Insolvenzpflicht aus. Dann müssen auch diejenigen Unternehmen, die auf Corona-Überbrückungsgeld gewartet haben, ihre Zahlungsunfähigkeit wieder mitteilen wie üblich. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute sagen daher erneut