Karlsruhe – Mehr als 16 Jahre nach einer Änderung des Einkommensteuergesetzes beanstandet das Bundesverfassungsgericht, dass die Verschärfung damals einige Steuerzahler rückwirkend traf. Die Richter erklärten diesen Teil der Reform für nichtig. Dabei geht es um die Absetzbarkeit sogenannter Erbbauzi
Dieser Artikel (ID: 1436210) ist am 12.05.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).