Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilt in den beiden zur Klärung vorliegenden Fällen nicht über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Besteuerung aller Rentner*innen und auch nicht für die Zeit nach 2040. Er entscheidet aber über individuelle Fälle für die Zeit einer rentensteuerlichen Übergangsphase bis 2040, deren Details auch viele andere Rentner betreffen dürften und somit übertragbar sind. Die beiden Klagen haben damit eine hohe grundsätzliche Bedeutung. Der BFH als oberstes deutsches Steuergericht muss in seiner Entscheidung darauf achten, dass in der Rentenphase eines Bürgers nicht ein zweites Mal besteuert werden darf, was während des Erwerbslebens bereits der Einkommensteuer unterlegen hat.
Grundlage aller Berechnungen ist dabei die mutmaßliche Summe der steuerfreien Altersbezüge im Rentenalter. Die wird anhand der allgemeinen Lebenserwartung hochgerechnet. tmh