BÖRSE
Booking.com muss nachbessern EU will weniger Steuerschlupflöcher Lieferkettengesetz verzögert sich Kartellverfahren gegen Amazon Leichter Rückgang nach Rekordhoch
Buchungsportale wie Booking.com dürfen ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte „enge“ Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, entschied der Kartellsenat d