München – Grüne Investments haben Konjunktur. Ein gutes Geschäft sind sie aber nicht automatisch. Das zeigt die eskalierende Pleite von Anlegergesellschaften der UDI-Gruppe, die in ostdeutschen Biogasanlagen angelegt hat. Begonnen hat es Mitte April mit der UDI Festzins VI GmbH in Chemnitz, die beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Planinsolvenz in Eigenregie gestellt hat und den dortigen Sanierungsspezialisten Jürgen Wallner als Sachwalter zur Seite gestellt bekam. Dessen Arbeit vervielfacht sich nun. „Wir haben für sieben weitere Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt“, erklärt UDI-Sprecher Sven Moormann in Nürnberg.
Aus einer werden damit acht Pleiten. Für sieben UDI-Gesellschaften, die sich teils mit den Pleitetöchtern überschneiden, hat das UDI-Management bei Anlegern zudem einen harten Schuldenschnitt beantragt. Verlangt werden Verzichtsquoten von 40 bis 87 Prozent, wobei auch diese Quote nicht sicher wäre und zudem erst in fünf Jahren gezahlt werden soll. Als Minimum nennt UDI eine Spanne von sieben bis 15 Prozent.
Für viele Kleinanleger dürfte am Ende noch weniger bleiben. Denn sie haben durchweg in Nachrangdarlehen angelegt. Deren Anleger werden, wenn es schlecht läuft, wie es der Name schon sagt, nachrangig bedient. Und bei den betroffenen UDI-Gesellschaften läuft es sehr schlecht. Insgesamt müssen bundesweit rund 10 000 Anleger um in der Summe 120 Millionen Euro bangen.
Dabei müssten die Zeiten eigentlich gut sein für grüne Anlagen. Die EU hat einen „Green Deal“ ausgerufen, im beginnenden Bundestagswahlkampf spielt Klimaschutz eine große Rolle, die Energiewende ist in aller Munde und wird politisch gestützt. Was soll da groß schief gehen bei Investments in Biogasanlagen?
„Anlass sind Rückabwicklungsanordnungen der Bafin“, sagt Moormann zu den Pleiten. Bafin ist die deutsche Finanzaufsicht, die für bislang drei UDI-Töchter eine solche Anordnung erlassen hat. Binnen weniger Wochen müsste UDI damit den betroffenen Anlegern ihre Einlagen zurücküberweisen. Das kann die in Teilen von Nürnberg aus verwaltete und in anderen Teilen jüngst nach Chemnitz übersiedelte Gruppe aber nicht, weil das Anlegergeld in Biogasanlagen gebunden ist. Einige davon dürften ohnehin kaum verkäuflich sein. Die eine oder andere sei so alt, dass man dafür keine Ersatzteile mehr bekommt, räumt Moormann ein.
Die Bundesfinanzaufsicht hat bei bislang drei UDI-Firmen den Stecker gezogen, weil sie ihr Geschäft illegal ohne die Erlaubnis der Finanzaufsicht betrieben haben, heißt es in den Anordnungen. Die gehen auf ein jüngeres Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zurück, was von UDI verwendete Nachrangklauseln für nichtig erklärt. Das verbessert den Verbraucherschutz, weil solche Klauseln Anlagen hochriskant machen. UDI widerspricht dem im Prinzip nicht, bemängelt aber, dass die Bafin möglichen Ermessensspielraum nicht genutzt habe. Sie hätte auch Bestandsschutz für Altverträge gewähren können. „Wir sollten hier Ursache und Wirkung nicht verwechseln“, kontert die Bafin. Nicht das Einschreiten der Bafin sei Ursache für den Verlust, sondern die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Geschäft illegal betreibt.
Wie prekär die Lage ist, war spätestens ab Herbst 2020 klar. Damals wurden gut 100 UDI-Firmen an den Sanierungsspezialisten Dalasy verkauft. Insofern hat das Eingreifen der Bafin noch längeres Siechtum wohl nur verkürzt. „Viele tausend Kleinanleger stehen vor einem Totalverlust“, beurteilt der Münchner Anlegeranwalt Peter Mattil die Lage. Er hat einigen Einblick, weil das Insolvenzgericht ihn in den UDI-Gläubigerausschuss berufen hat. Kollegin Susanne Schmidt-Morsbach von der Berliner Kanzlei Schirp fürchtet, dass vor allem für diejenigen Anleger, die auf die von UDI unterbreitete Verzichtserklärung eingegangen sind, gar nichts mehr übrig bleibt. Diejenigen, die sich dem verweigert haben, rät sie dringend, Forderungen beim Sachwalter anzumelden, weil sie mit dem BGH-Urteil und der Bafin-Verfügung nicht mehr als Nachranggläubiger gelten. Viel zu holen sei aber wohl auch für sie nicht mehr.