München – Wirecard-Geschädigte können ein Lied davon singen: Sie haben mit ihrem Investment in das pleitegegangene ehemalige Dax- Unternehmen meist gewaltige Verluste eingefahren. Doch die Möglichkeiten, diese Verluste steuerlich geltend zu machen, sind beschränkt. Verfassungswidrig
Dieser Artikel (ID: 1452754) ist am 15.06.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).