BGH: „Ein blanker Griff in die Steuerkasse“

VON ANJA SEMMELROCH

Karlsruhe – Mit undurchsichtigen „Cum-Ex“-Geschäften haben Aktienhändler, Investoren und Banken den deutschen Fiskus jahrelang um Milliarden geprellt – und sich strafbar gemacht. Das ist mit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Cum-Ex-Verfahren seit Mittwoch h

Donnerstag, 12. Februar 2026

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