Kein Schadenersatz bei geleastem Fahrzeug

von Redaktion

Karlsruhe – Autofahrer, die ein vom VW-Dieselskandal betroffenes Auto geleast haben, können wohl nicht auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe machte sehr deutlich, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines Wagens mit der manipulierten Abgastechnik. Mit der Entscheidung für Leasing erwerbe man das Recht, das Auto über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu fahren – genau dieses Recht habe der Kläger auch uneingeschränkt ausüben können, so die Richter. Das Unternehmen – die Klage richtet sich direkt gegen Audi – könne deshalb vermutlich nicht verpflichtet werden, die Leasingraten zurückzuerstatten. Verkünden will der BGH am 16. September. Damit steht eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher erläuterte. Das Gericht hatte sich erstmals auch mit dieser speziellen Frage befasst. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren (Az. VII ZR 192/20).

Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmotor EA189 vier Jahre lang geleast. Nach Ablauf der Leasingzeit kaufte er den Wagen. Er möchte nicht nur das Geld für die Raten zurück, sondern auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlust wiederhaben. Der BGH machte dem Mann auch in diesem Punkt keine großen Hoffnungen.  dpa

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