Luxemburg – Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss Deutschland sein Energierecht umfangreich ändern und die Rolle der Bundesnetzagentur neu definieren. Das höchste europäische Gericht gab am Donnerstag einer von der EU-Kommission erhobenen Klage gegen die Bundesrepublik in vollem Umfang statt. Demnach wurden in Deutschland Vorgaben der EU-Elektrizitätsrichtlinie und der EU-Erdgasrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Im Kern geht es bei den Vorwürfen um die Rolle der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde – deren Entscheidungsspielraum ist aus Sicht der Richter nicht groß genug. Derzeit legt die Behörde Netzentgelte auf Basis von Regeln fest, die die Politik beschlossen hat. Aus Sicht der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Europäischen Kommission ist die Behörde nicht unabhängig genug – sie sollte nach eigenem Ermessen handeln können, also ohne dass sie an politische Vorgaben gebunden ist.
Das Urteil dürfte den Einfluss der Bundesnetzagentur deutlich stärken. So muss der Bund nun die Berechnung der Netzentgelte auf neue Füße stellen und die Rolle der Behörde neu definieren.