Berlin – Supermärkte können Produkte mit bald ablaufendem Haltbarkeitsdatum künftig einfacher zu Sonderpreisen anbieten, um sie nicht wegwerfen zu müssen. Das sieht eine Neuregelung ab Mai 2022 vor, wie das Bundesernährungsministerium nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mitteilte. So müssen Läden nicht mehr eigens einen neuen Gesamtpreis auszeichnen und ein neues Preisschild erstellen, sondern können zum Beispiel nur einen Aufkleber wie „30 Prozent billiger“ an den Packungen anbringen. Es müsse für die Verbraucher aber deutlich gemacht werden, dass die Ware für den baldigen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet sei, erläuterte das Ministerium. Die Neuregelung sei ein weiterer Baustein der Strategie gegen Lebensmittelverschwendung. Nach Daten für 2015 landen knapp zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr auf dem Müll – auf Privathaushalte entfällt demnach gut die Hälfte. dpa