Brüssel – Die EU-Länder dürfen künftig für bestimmte Dienstleistungen und umweltfreundliche Produkte niedrigere Mehrwertsteuersätze anwenden. Die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU einigten sich einstimmig auf flexiblere Vorgaben. Laut einer Mitteilung können etwa digitale Dienstleistungen wie ein Internetzugang oder Waren, die zum Klimaschutz beitragen – zum Beispiel Solaranlagen oder Fahrräder – niedriger besteuert werden. Auch Güter zum Schutz der Gesundheit wie Gesichtsmasken fallen unter die neuen Regeln. EU-Länder nutzen bereits niedrigere Mehrwertsteuersätze als den Standardsatz für eine Reihe von Produkten. Diese Liste wurde nun überarbeitet. Güter wie Medikamente oder Lebensmittel, die Grundbedürfnisse abdecken, können künftig ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Die jetzigen Steuerregeln der EU sind fast 30 Jahre alt. dpa