Im gestrigen Interview mit IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl muss das aus dem Koalitionsvertrag abgeleitete Windkraft-Ausbauziel in Deutschland bis 2030 korrekt lauten: Mehr als 1000 neue Windkraftanlagen sind dafür im Jahr notwendig, nicht pro Woche. Die IHK entschuldigt sich für das Versehen. Auch wir bedauern den Fehler sehr.
Laut dem EWI, dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Uni Köln, ergibt sich aus den Zielen des Koalitionsvertrags ein erforderlicher Bruttozubau von Windenergie an Land und auf See bis 2030 im Umfang von insgesamt 73 Gigawatt oder 73 000 Megawatt. Entscheidend ist, wie schnell der Hochlauf stattfindet und welche Anlagengröße unterstellt wird. Unterstellt man eine Anlagengröße von drei Megawatt, wie es etwa ein Windrad in den Wadlhauser Gräben bei Starnberg hat, sind mehr als 24 000 zusätzliche Windräder bis 2030 erforderlich, bei fünf Megawatt durchschnittlicher Anlagengröße wäre es fast 15 000. In den letzten Jahren hat der jährliche Zubau noch nicht einmal zwei Gigawatt betragen.