München – Christian Greiner war zufrieden am Mittwochabend. Gerade hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte gekippt. Das hatte Greiner – Vorstandvorsitzender der Ludwig Beck AG und Eigentümer des Modehändlers Wöhrl – mit einem Eilantrag erreicht.
Herr Greiner, der Verwaltungsgerichtshof hat Ihren Eilantrag abgelehnt. Dennoch war die Entscheidung ein Erfolg für Ihre Branche. Können Sie das kurz erläutern?
Wir haben die Auflagen für den Einzelhandel, vor allem die 2G-Regel für zahlreiche Branchen, als unverhältnismäßig betrachtet. Das Gericht hat zwar festgestellt, dass wir für unseren Antrag gar keine Grundlage hatten – allerdings weil wir als Betreiber von Bekleidungsgeschäften nie unter die 2G-Regel gefallen sind.
Das klingt kurios. Die Staatsregierung hat Ihre Branche schließlich, anders als Schuh- oder Blumengeschäfte, nicht in der Ausnahmen-Liste geführt.
Deshalb ist die Entscheidung des Gerichts so interessant. Es stellt fest, dass die Liste mit Branchen des täglichen Bedarfs, vor der in der Verordnung das Wort „insbesondere“ steht, nicht abschließend zu sehen sei. Und Bekleidung zähle ganz klar zum täglichen Bedarf.
Das heißt, in Ihre Kaufhäuser kann man jetzt wieder ohne Impfnachweis?
Das gilt ab jetzt für alle Bekleidungsgeschäfte in Bayern so.
Das Weihnachtsgeschäft ist nun aber vorbei. Wie hat sich die Anfang Dezember eingeführte 2G-Regel ausgewirkt?
Das ist schwer in eine Zahl zu fassen. Nach Inkrafttreten ging die Kundenfrequenz merklich zurück. Dafür kommen die Leute gezielter. Wer in den Laden kommt, tut das meist mit einer klaren Kaufabsicht. Aber schon über die ganze Pandemie fehlt ohne Messen, Oktoberfest und Weihnachtsmärkte die Innenstadt-Laufkundschaft. An Adventssamstagen hatten wir bei Beck am Marienplatz bis zu 40 000 Besucher am Tag. Jetzt waren es nur zwischen 10 000 und 15 000.
Wie viel Aufwand hat die 2G-Regel für Sie denn bedeutet?
Man kann weniger Eingänge öffnen und muss trotzdem bis zu zehn Mitarbeiter für die Kontrollen abstellen. Wir wollten ja auch lange Wartezeiten vermeiden.
Hatten Ihre Kunden Verständnis?
Wenn neue Regeln kommen, passiert das immer sehr kurzfristig. Da dauert es ein paar Tage, bis sie sich rumgesprochen haben. Aber größere Beschwerden gab es eigentlich nicht und die Kunden waren sehr verständnisvoll.
Mit welchen anderen Regelungen sollten sich Freistaat und Bund aus Ihrer Sicht noch mal befassen?
Ein Problem für den Handel ist, dass Überbrückungshilfen erst ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden können. Wir sind dankbar für jede Hilfe. Aber anders als vielleicht bei manchen Dienstleistern sinken mit rückläufigem Geschäft nicht automatisch die Fixkosten. Miete, Personal, Warenbestand, Heizung bleiben. Und bei allen Regeln für den Handel sollte gelten: Konsequent oder gar nicht. Die Logik, nach der Regeln nur auf bestimmte Branchen angewendet wurden, war oft schwer nachvollziehbar.
Interview: Stefan Reich