Entlastung für Corona-Geplagte

von Redaktion

VON THERESA MÜNCH UND ANDREAS HOENIG

Berlin – Die Homeoffice-Pauschale wird verlängert, der Pflegebonus bleibt steuerfrei und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen: Das sind die wichtigsten Punkte eines neuen Gesetzes, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg gebracht hat. Er setzt damit rasch Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht allerdings noch aus.

Folgendes ist geplant:

Für Pflegekräfte

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben – dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Fürs Homeoffice

Die wegen der Corona-Krise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben – unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Für Unternehmen

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro angehoben. Anreize für Investitionen sollen auch Sonderregeln für die steuerliche Abschreibung von Gütern geben, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.

Für Steuerberater

Steuerberater bekommen weitere drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert: Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentierten sie. Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen.

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