Die Verbraucherzentrale (VZ) Hessen strengt eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio an. Der Stromversorger hatte vergangenes Jahr ansatzlos tausende Kundenverträge gekündigt. Viele Verbraucher mussten deshalb die teurere Ersatzversorgung beziehen. Philipp Wendt, Vorstand der VZ Hessen, gegenüber unserer Zeitung: „Wir sind überzeugt, dass wir die Klage gewinnen und damit die Rechtswidrigkeit der Kündigungen feststellen lassen können.“ Bekommt die VZ Recht, profitieren die teilnehmenden Verbraucher: „Wer sich vor dem Prozess ins Klageregister einträgt – das ist kosten- und risikofrei – kann im Erfolgsfall Schadensersatzforderungen durchsetzen.“ Betroffene Verbraucher müssten ihre Forderung dann nur noch schriftlich an Stromio übermitteln. „Die Höhe des Schadensersatzes errechnet sich nach der restlichen Stromio-Vertragslaufzeit seit der Kündigung und den entstandenen Kosten beim neuen Versorger“, so Wendt. Er rechnet mit Summen zwischen 500 und 2000 Euro je Haushalt. „Um ihre Ansprüche nachzuweisen, müssen Betroffene unbedingt ihre Zählerstände ablesen und ihre Vertragsunterlagen aufheben“, erklärt Wendt. Denn neben dem Anspruch auf Schadensersatz müsse auch die Höhe nachweisbar sein. Die Klage muss noch vom Oberlandesgericht Düsseldorf überprüft werden. „Das Register wird in ein bis zwei Monaten eröffnet werden“, sagt Wendt. mas