CO2: Stufenplan für Mieter und Vermieter

von Redaktion

VON ANDREAS HOENIG

Berlin – Mit einem Stufenmodell will die Bundesregierung die Aufteilung der CO2-Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern neu regeln – und Mieter entlasten. Bisher tragen diese die Kosten alleine. Ein Stufenmodell, über das innerhalb der Regierung beraten wird, sieht im Kern vor: Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter zum Beispiel die Heizung ist, umso höher soll die CO2-Last für den Vermieter ausfallen und umso größer die Entlastung für Mieter. Das Modell soll Anreize für eine energetische Sanierung von Wohnungen setzen.

Vermieter, die bereits durch energetische Modernisierungen die CO2-Emissionen des Gebäudes gesenkt haben, sollten prozentual weniger belastet werden.

Seit 2021 verteuert ein CO2-Preis im Verkehrs- und Wärmebereich fossile Energieträger wie Öl und Gas. Der Preis steigt Jahr für Jahr. Die schwarz-rote Vorgängerregierung hatte sich im vergangenen Jahr auf einen Kompromiss geeinigt: Demnach sollten Vermieter die Hälfte der Kosten für den CO2-Heizkostenaufschlag tragen. Dann allerdings kam ein Veto aus der Unionsfraktion, die das nicht mitmachen wollte.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, es solle eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern erreicht werden. Zum 1. Juni solle ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, sollten die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden.

Das nun geplante Modell sieht vor, dass Gebäude in sieben Stufen eingeteilt werden – je nach Höhe des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter im Jahr. In der niedrigsten, klimafreundlichsten Stufe mit einem Ausstoß von weniger als fünf Kilogramm CO2 müssten die Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. In der letzten Stufe, etwa bei schlecht sanierten Gebäuden, müssten sie nur zehn Prozent der Kosten tragen. Die Festlegung der vom Vermieter und Mieter pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten solle jährlich automatisiert im Zuge der Heizkostenabrechnung erfolgen.

Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, sei ein Gebäude schlecht gedämmt oder habe eine alte Heizung, leide der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Isolierung und Dämmung – habe aber selbst keine Handhabe. Umgekehrt könne ein Vermieter, der saniere und dessen Gebäude eine hohe energetische Qualität aufweise, Kosten auch umlegen. In diesen Fällen habe der Mieter Optionen, Energie einzusparen. Im Moment erlaube die Rechtslage eine vollständige Umlage auf den Mieter. Diese Rechtslage solle angepasst werden, damit Mieter entlastet würden.

Der Deutsche Mieterbund erklärte, das sei überfällig. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung betrügen allein 2022 durch die CO2-Abgabe 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl – und stiegen bis 2025 auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro jährlich bei Heizöl. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox könnten Mieter bei einem Haushalt von 100 Quadratmetern bei einer Umsetzung des Stufenmodells um bis zu 122 Euro im Jahr entlastet werden, je nach Energieeffizienz der Wohnung. Für die meisten Mieter lägen die Entlastungen zwischen 12 und 72 Euro im Jahr.

Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte die Koalition davor, die vollständige Umlagefähigkeit des CO2-Preises auf die Mieter zum 1. Juni zu beenden. Sollte die Bundesregierung den Vermietern die CO2-Kosten ganz oder teilweise aufbürden, werde Haus & Grund Verfassungsbeschwerde prüfen.

Je schlechter saniert das Haus, desto höher der Anteil des Vermieters

Artikel 4 von 6