Entlastung für Bürger und Betriebe beschlossen

von Redaktion

Berlin – Die Bundesregierung will Bürgern und Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen besser durch die Corona-Krise helfen. Ein am Mittwoch im Kabinett beschlossenes Paket soll vor allem Betrieben Anreize für Investitionen geben.

Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks soll um ein Jahr verlängert werden. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer.

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert.

Arbeitnehmer sollen erneut in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Wer von zu Hause arbeitet, kann pro Tag im Homeoffice fünf Euro ansetzen, maximal 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert von der Sonderregel.

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben – dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Das von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegte Gesetz regelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben und auch nicht auf Sozialhilfen wie Grundsicherung angerechnet werden.

Steuerberater bekommen noch einmal drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen für das Jahr 2020 einzureichen.

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