Verlängerung von Kurzarbeitergeld

von Redaktion

Berlin – Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit corona-bedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten auf 28 Monate verlängert. Über den 31. März hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen. Allerdings werden den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge nach dem 31. März nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit auch mit Qualifizierung verbunden wird.  dpa

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