Berlin – Für Lobbyisten gelten seit Dienstag neue Transparenzregeln: Interessenvertretern von Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Vereinen drohen von nun an Bußgelder von bis zu 50 000 Euro, wenn sie nicht im neuen Lobbyregister des Bundestags und der Bundesregierung registriert sind. Das neu
Dieser Artikel (ID: 1597339) ist am 02.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).