Berlin – Über den Corona-Schutz in den Betrieben in Deutschland entscheiden die Arbeitgeber ab kommender Woche selbst. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Arbeitgeber sollen ab 20. März selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Dieses sei im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen. Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeoffice-Angebot ist dort Pflicht, wo es von der Art der Arbeit her möglich ist. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte den geplanten Wegfall der Auflagen begrüßt: „Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten.“ Anja Piel vom Deutschen Gewerkschaftsbund mahnte: „Die Arbeitgeber dürfen nicht ignorieren, dass Homeoffice auch weiterhin nützliches Instrument bleibt, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.“ Die neuen Regeln sind zunächst bis einschließlich 25. Mai in Kraft. dpa