Karlsruhe – Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nicht für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar (Az. III ZR 87/21). Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi mit dem VW-Skandalmotor EA189 gekauft. Anders als die allermeisten Betroffenen verklagte der Mann nicht Volkswagen oder die Konzerntochter Audi auf Schadenersatz, sondern die Bundesrepublik. Sein Vorwurf: Das Kraftfahrt-Bundesamt habe für das Auto eine fehlerhafte Typgenehmigung erteilt. Doch der BGH war anderer Meinung: „Diese Normen schützen zwar Interessen der Verbraucher, sie bezwecken jedoch nicht den Schutz vor den vom Kläger geltend gemachten Schäden“. dpa