Twitter: Zweifacher Ärger für Elon Musk

von Redaktion

San Francisco – Ein US-Richter hat einen folgenschweren Tweet des Tesla-Gründers Elon Musk zum Rückzug seines Unternehmens von der Börse als „falsch und irreführend“ eingestuft. Wie aus bei Gericht eingereichten Dokumenten hervorgeht, kam der Bundesrichter Edward Chen in einer unveröffentlichten Teilentscheidung im Verfahren zwischen dem Elektroautokonzern und Investoren zum Ergebnis, dass Musk 2018 „leichtfertig und in vollem Bewusstsein“ falsche Tatsachen verbreitet habe.

Das Dokument ist Teil einer Klage der Investoren gegen Tesla und Musk wegen Wertpapierbetrugs. Sie werfen Musk vor, mit einem Twitter-Beitrag vom 7. August 2018 Kursschwankungen ausgelöst und ihnen schwere Verluste zugefügt zu haben. In diesem Tweet hatte Musk behauptet, dass er die Finanzierung „gesichert“ habe, um Tesla bei einem Kurs von 420 Dollar je Aktie von der Börse zu nehmen. Am Wochenende gab zudem der Nachrichtendienst Twitter bekannt, sich gegen eine feindliche Übernahme Musks wehren zu wollen. Der Verwaltungsrat verabschiedete einen Plan, der die Rechte der derzeitigen Anteilseigner stärkt. Musk hatte vergangene Woche verkündet, den Dienst kaufen und von der Börse nehmen zu wollen. Der Abwehr-Plan sieht vor, dass andere Aktionäre zusätzlich Anteile günstig kaufen können, wenn ein Aufkäufer die Marke von 15 Prozent überschreitet. Der Schritt ist eine „Giftpille“, zu der von Übernahmen bedrohte Firmen oft greifen. Die Maßnahme solle für ein Jahr gelten, teilte der Verwaltungsrat mit.  afp/dpa

Artikel 2 von 4