Karlsruhe – Im „Cum-Ex“-Steuerskandal um Aktiendeals zulasten der Staatskasse ist die Warburg Bank am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, rund 176,5 Millionen Euro zurückzubekommen. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld des Hamburger Bankhauses einziehen, befand das höchste deutsche Gericht. Es begründete die Ausnahmeregelung mit der besonderen Dimension des Falls.
Nach einer Gesetzesänderung Ende 2020 können illegal erzielte Gelder trotz Verjährung eingezogen werden. Eine Übergangsvorschrift erlaubt das laut Verfassungsgericht auch für Taten, die vor dem 29. Dezember 2020 begangen wurden – insbesondere für schwere Fälle der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß. Der Gesetzgeber habe so verdeutlichen wollen, dass sich Straftaten nicht lohnen, heißt es im Beschluss der zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 7. April (Az. 2 BvR 2194/21). „Dieses Ziel ist legitim und überragend wichtig.“ Das Interesse der Allgemeinheit sei wichtiger als jenes der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangtes Vermögen nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen.
Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren wie Banken eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen.
Der Münchner Rechtsanwalt Peter Gauweiler, der in dem Fall die Warburg Bank vertrat, kündigte gegenüber unserer Zeitung an, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. dpa, mm